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Neuregelungen seit 01.01.2006



07.04.2006 - Bundesrat: Gesetz ist jetzt beschlossen!


Deutscher Bundesrat

In der Sitzung vom Freitag 07.04.2006 hat nun auch der Bundesrat abschließend dem "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" zugestimmt. Weiter heißt es wörtlich:

"Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah zum In-Kraft-Treten der Beschränkung der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens Verwaltungsanweisungen für den Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils durch die Steuerpflichtigen zu schaffen."

Quelle:


17.03.2006 - Auch der Bundestag hat nun zugestimmt

Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf des Kabinetts am 17.03.2006 zugestimmt. Somit vollzog der umstrittene Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (u.a. Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung) den nächsten wichtigen Schritt im steuerlichen Gesamtkonzept der Bundesregierung. Der Bundesrat wird am 7. April voraussichtlich abschließend über das Gesetz beraten.

Hier die Maßnahmen im Einzelnen: www.Bundesregierung.de


Steuerschlupflöcher werden gestopft ! ...
» Die Bundesregierung schröpft mal wieder den „kleinen Mann“
Hier ist der damalige Gesetzentwurf für die Neuregelung der steuerlichen KFZ-Abrechnung.


Änderung der sogenannten "1-Prozent-Regelung"

Quelle:

Zitat "Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer." Ende des Zitats



Das bedeutet unserer Meinung nach im Klartext (Übersetzung)

Für Angestellte, die von ihrer Firma einen Dienstwagen zur freien Verfügung gestellt bekommen ändert sich nichts. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig für die oftmals viel günstigere Fahrtenbuchmethode zu entscheiden oder die bequeme aber teuere 1%-Pauschale zu zahlen.

Selbständige oder Freiberufler ohne festes Anstellungsverhältnis sollten in jedem Fall ein lückenloses Fahrtenbuch führen, da sie sich sonst der Willkür des Finanzamtes unterwerfen.


Quelle: www.bundesregierung.de vom 20.12.2005


Das Finanzamt darf zukünftig SCHÄTZEN

Schätzt ein Mitarbeiter des FA also in Zukunft, dass Sie Ihren Dienstwagen z.Bsp. 70% oder 90% privat nutzen, so werden Sie zukünftig diesen Anteil aller Fahrzeugkosten (z.Bsp. Anschaffungskosten, Werkstatt, Versicherungen, Steuern usw. ) aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nebenbei bemerkt: Die Damen und Herren der Bundesregierung betrifft diese Neuregelung natürlich nicht. Sie zahlen auch zukünftig keinen Cent mehr für Ihre Nobelfahrzeuge inklusive Chauffeur.

Der einzige Ausweg: ... für Selbständige und Freiberufler ist zukünftig ein lückenloses Fahrtenbuch wie das TravelControl.


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Erstellt : 24.06.2002
Updated : 03.09.2010

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