Ein elektronisches Fahrtenbuch wird in der Regel zur Vermeidung der 1%-Pauschale (Finanzamt - Pauschale) für den Dienstwagen eingesetzt. Denn jeder, der einen Dienstwagen fährt und diesen auch privat nutzt, der unterliegt in Deutschland dieser sogenannten 1%-Pauschale. Dies bedeutet, dass ohne ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Monat für Monat 1% des Brutto-Listen-Neupreises des Fahrzeuges als geldwerter Vorteil privat versteuert werden muss. Für elektro-Fahrzeuge gilt seit 2019 die 0,5%-Pauschale.
Hinzu kommt dann eine weitere Pauschale für die Strecke zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Allein die Behauptung, dass man den Dienstwagen nicht privat nutzt, reicht nicht, um diese teure Pauschale zu vermeiden.
Hier hilft nur ein lückenloses zuverlässiges Fahrtenbuch.
Alle unsere Fahrtenbücher nehmen Ihnen hierbei den größten Teil der Arbeit ab und zeichnen die Fahrstrecken und die Zieladressen vollautomatisch auf. Den Rest erledigen Sie ganz bequem mit der komfortablen Auswertungssoftware
TravelControl können Sie kaufen, leasen oder gern auch per Mietkauf erwerben.
Die Fahrtenbuchvarianten Konfort und Premium erhalten Sie un einer günstigen Mietversion für jeweils nur 15 bzw 17 Euro netto pro Monat. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot mit jeweils ausgwiesner Mehrwertsteuer.
Wir beraten Sie gern unter +49-3304-205410.
Für Poolfahrzeuge haben wir ein einfaches und zugleich geniales Erweiterungsmodul entwickelt. Es bietet die Möglichkeit, dass sich der Fahrer bei Fahrzeugübernahme mit seinem persönlichen ID-Chip oder mit seinem Führerschein im Fahrzeug als Fahrer anmeldet. Auch Privatfahrten können damit dokumentiert werden.
20 Jahre geballtes Know-how in ein 9 Minuten-Video verpackt. Unser Geschäftsführer Lars Töpfer erklärt in diesem Video genau, worauf Sie beim Kauf eines elektronischen Fahrtenbuches achten sollten. Schalten Sie einfach Ihre Lautsprecher ein und nehmen Sie sich die Zeit. Die Übersicht wird Ihre Entscheidung vereinfachen.
Elektronisches Fahrtenbuch Travelcontrol - Fahrtenbücher für´s Finanzamt seit 1997
Denken Sie schon heute an die Zukunft. Trotz der "Standardisierung" ist die OnBoardDiagnoseschnittstelle - anders als häufig behauptet - nicht für alle Fahrzeuge gleich. Sie wurde auch nicht für den dauerhaften Betrieb von Drittanbieterzubehör in die Fahrzeuge entwickelt. Deshalb erhalten Sie von uns keine billigen Steckergeräte mit begrenzter Nutzbarkeit, sondern einen professionellen Festeinbausatz für alle Fahrzeuge. Das macht das System absolut zukunftssicher.
Sicherheitsrisiko OBD:
Die OBD-Schnittstelle ist außerdem das Hauptangriffsziel der Fahrzeugdiebe. Aus diesem Grund sollte diese Schnittstelle in jedem Fahrzeug geschützt werden. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite zum Thema: OBD-Schnittstelle
Sie werden dann verstehen, warum wir den OBD-Anschluss für ein Fahrtenbuch nicht nutzen. Wir lassen Sie nicht ins "offene Messer" laufen. Schauen Sie sich auf der Seite auch die Videos an.
Je höher der Brutto-Listen-Neupreis und je niedriger der reale private Nutzungsanteil ist, desto eher können durch das Führen eines Fahrtenbuches einige Tausend Euro pro Jahr gespart werden. Mehrere Tausend Euro Ersparnis pro Jahr sind hierbei möglich. Das Beispiel links zeigt den möglichen Unterschied zwischen der 1%-Pauschale und der Fahrtenbuch-Methode für ein Neufahrzeug mit einem Bruttolisten-Neupreis von 100.000 Euro. Diese Grafik ist beispielhaft für viele Oberklasse-Modelle von Audi, BMW, Porsche, Mercedes-Benz, Range-Rover, Tesla u.v.m. Bei günstigeren Fahrzeugen ändern sich nur die Zahlen im Verhältnis zum Brutto-Listen-Neupreis
Die Hauptprobleme, die im Falle einer Steuerprüfung dazu führen, dass handschriftliche Fahrtenbücher so häufig verworfen werden, sind aus unserer Erfahrung folgende Faktoren:
Aber auch elektronische Fahrtenbücher und Fahrtenbuch-Apps werden nicht in jedem Fall vom Finanzamt akzeptiert. Denn leider erfüllen nicht alle Systeme die strengen Anforderungen des Finanzamtes. Viele Produkte (Hardware und / oder Software) werden im Ausland ohne Kenntnis der konkreten Anforderungen der deutschen Finanzämter und der deutschen Rechtsprechung entwickelt und produziert. Die Produkte werden oftmals nicht weiterentwickelt.
Einleitend sei hierzu gesagt, dass es kein "Fahrtenbuchgesetz" gibt. Elektronische Fahrtenbücher unterliegen dennoch verschiedenen Anforderungen. Diese werden in mehreren Schreiben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) aus den Jahren 2002/ 2006 / 2009 geregelt. Da es hierbei scheinbar noch Interpretationsspielräume gab, gab es in den vergangenen Jahren auch viel Arbeit für die deutschen Finanzgerichte. Ergänzend dazu haben auch die Oberfinanzdirektionen in den vergangenen Jahren Verwaltungserlässe an den "Außendienst" erteilt.
Die Summe aller "Regelwerke", der Entscheidungen der Gerichte (einschließlich des Bundesfinanzhofes) werden nun von gut geschulten Finanzbeamten im Rahmen der Steuerprüfungen "berücksichtigt". Eine umfassende Wissensdatenbank zu den Anforderungen haben wir Ihnen hier gestellt.
Ein sehr umfassendes Archiv zur Rechtslage verlinken wir von folgender Seite: Urteile zum Thema Fahrtenbuch
Leider gibt es beim Finanzamt keine Zertifizierungsstelle für Buchhaltungssoftware, Kassenbücher oder elektronische Fahrtenbücher. Die Entscheidungen der Finanzämter zum Fahrtenbuch sind immer Einzelfallentscheidungen.
Wir empfehlen daher jedem, der die 1 %Pauschale für den Dienstwagen gern vermeiden möchte, bereits im Vorfeld eine Anfrage bei seinem zuständigen Finanzamt, mit der Bitte um die rechtsverbindliche Auskunft, welche Forderungen im speziellen Fall gestellt werden. Nutzen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Möglichkeit und reichen Ihre konkrete Anfrage zusammen mit einem Fahrtenbuchausdruck des ersten Monats bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Bitten Sie auch darum, dass bei der Überprüfung die gleichen Maßstäbe angesetzt werden, wie im Falle einer Steuerprüfung.
Mehrere Tausend Steuerprüfungen haben unsere Kunden seit 1998 bereits ohne Beanstandungen durch das Finanzamt erfolgreich bestanden. Es sei erwähnt, dass es beim Finanzamt LEIDER (!) keine Zertifizierungsstelle für elektronische Fahrtenbücher oder für Buchhaltungssoftware gibt. Dies würde den Markt bereinigen und Ihnen mehr Sicherheit beim Kauf geben. Niemand kann also ernsthaft behaupten, dass sein Produkt "vom Finanzamt anerkannt" ist. Was uns niemand mehr nehmen kann, ist jedoch unsere langjährige Erfahrung. Das elektronische Fahrtenbuch TravelControl wird bereits seit 23 Jahren in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern stetig weiterentwickelt.
TravelControl wurde regelmäßig von unabhängiger Stelle geprüft. Der TÜV-Süd hat ein Zertifizierungsverfahren für elektronische Fahrtenbücher entwickelt. TravelControl hat das Prüfsiegel des TÜV-Süd seit 2008 durchgängig erhalten.
Eine Prüfung eines Fahrtenbuches erfolgt jedoch immer im Einzelprüfverfahren durch das Finanzamt. Laut GOBD ist das Finanzamt nicht an Zertifikate dritter gebunden.
Wenn Sie also im Internet bei einigen Anbietern lesen: "Vom Finanzamt anerkannt", dann bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Fahrtenbuch wirklich alle Anforderungen erfüllt. Dies bedeutet nur, dass irgendein Steuerprüfer (vielleicht auch mehrere) ein Fahrtenbuch akzeptiert hat, welches mit einem solchen System erstellt wurde. Dies hat keine rechtsverbindliche Wirkung bei anderen Steuerprüfungen.
Es gab bereits Steuerprüfungen, bei denen Fahrtenbücher akzeptiert wurden, die mit Excel erstellt wurden, obwohl es bereits höchstrichterliche Entscheidungen gab, dass diese Aufzeichnungen nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllen.
TravelControl ist besonders für all je geeignet, die keine Daten in der Cloud speichern möchten. Der technische Fortschritt führt jedoch immer weiter in die Cloud. TravelControl ist unserer Auffassung nach eines der letzten Systeme, die ohne Cloud auskommen.
TravelControl wurde nicht nur unter Berücksichtigung der strengen Auflagen des Bundesministeriums für Finanzen entwickelt, sondern versetzt den Nutzer auch wirklich in die Lage, die nötigen Ergänzungen für das Finanzamt mit minimalstem Aufwand vorzunehmen. Was nützt ein elektronisches Fahrtenbuch, wenn die Bedienung zu kompliziert ist und Sie nach wenigen Wochen die Lust daran verlieren?
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für
das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
(John Ruskin, englischer Sozialreformer, Wirtschaftsexperte 1819-1900)
NEIN! Das elektronische Fahrtenbuch TravelControl verursacht keine fixen monatlichen Kosten. Es gibt keinerlei versteckte Nutzungsgebühren oder Kosten für eine Mobilfunk-Datenkarte. Es ist eines der wenigen Geräte, welches nicht Cloud-basiert, arbeitet. Sowohl die Software als auch die Datenbank befinden sich innerhalb Ihres PCs oder Netzwerkes. Bitte beachten Sie, dass TravelControl ein Windows-Beriebssystem auf dem Rechner erfordert.
Alle Ihre Fahrtenbuchdaten befinden sich innerhalb Ihrer EDV. Die Daten werden mit einer kleinen Chipkarte (im Kreditkartenformat) auf Ihren PC übertragen.
Es ist auch heute noch immer möglich, das System komplett offline zu betreiben.
Ein klares JA! In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp liefern wir Ihnen das passsende Gerät mit einer GPS-Antenne für den verdeckten Einbau oder optional mit einer Antennenweiche. Alle unsere Fahrtenbücher sind für
bestens geeignet.
Anders als bei einigen "Bewunderern" stellt auch die Start-Stopp-Automatik für unsere Fahrtenbücher absolut kein Problem dar. Bei korrektem Anschluss im Fahrzeug erkennt die Technik nur die echten Stopps. Auch hierbei dürfen Sie auf uns und unsere Partner vertrauen.
Auch hier ein klares JA! Hierzu erhält jeder Fahrer einfach seine ganz persönliche Chipkarte. Diese wird dann bei Fahrtantritt einfach in das Fahrtenbuch im Fahrzeug gesteckt. Selbst die Standardsoftware TravelControl-Personal kann beliebig viele Fahrer verwalten.
Der fachgerechte Einbau kann entweder durch die Werkstatt Ihres Vertrauens oder aber durch unsere mobilen Einbaupartner direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl des richtigen Partners.
Selbstverständlich WIR! Auch nach dem Kauf sind wir bei allen Fragen rund um Hardware und Software selbstverständlich gern persönlich für Sie da.
Ja. Diese ist für Sie sogar kostenlos, wenn Sie Ihr Fahrtenbuch bei uns oder bei einem unserer zertifizierten Partner kaufen. Ob Ihre Werkstatt des Vertrauens bereits unser Partner ist, teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Die Schulung erfolgt individuell per Fernwartung in der Regel eine Woche nach dem Fahrzeugeinbau mithilfe von Teamviewer und anhand Ihrer persönlichen Fahrdaten der ersten Woche. Bitte die rechtzeitige Terminvereinbarung nicht vergessen.
Persönliche Beratung? Anruf genügt!
03304-20541-0
Infos optimiert für mobile Geräte? Weitere Informationen zum elektronischen Fahrtenbuch finden Sie auch auf www.elektronisches Fahrtenbuch.wiki
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